Aktuelles

Hygienemaßnahmen

Eltern und Begleitpersonen dürfen den Kindergarten bis auf Weiteres betreten

Bitte achten darauf, dass sich Ihr Kind vor Betreten des Gruppenraumes die Hände wäscht.
Das Gruppenzimmer darf nur von den Kindern betreten werden.

Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung eines Kindes 

Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung besteht in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind.

In diesen Fällen sollte das Kind den Kindergarten erst wieder betreten, wenn sich sein Allgemeinzustand gebessert hat und es bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und gelegentlich Husten ohne Fieber) mindestens 24 Stunden symptomfrei war. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Bei leichten Symptomen bitten wir Sie, in Absprache mit dem Kindergarten, das weitere Vorgehen zu besprechen.
In jedem Fall bitten wir Sie darum uns zu benachrichtigen, wenn Ihr Kind erkrankt.

Infizierte Kinder
Auch weiterhin dürfen infizierte Kinder die Kita nicht besuchen.

Erhalten Kinder ein positives Testergebnis darf das Kind den Kindergarten für mindestens 5 Tage nicht besuchen.

Infizierte Kontaktpersonen

Erkranken Eltern oder andere Kontaktpersonen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben an SARS-CoV-2 bitten wir Sie darum uns zu benachrichtigen um das weitere Vorgehen abzuklären.