Aktuelles

Hygienemaßnahmen ab September 2022

Eltern und Begleitpersonen dürfen den Kindergarten bis auf Weiteres betreten

  • zur Bringzeit (7:30 – 8:15 Uhr)
    um 12:30 Uhr beim Abholen

Die Kinder, die bis 13:30 Uhr oder 14:30 Uhr bleiben, werden Ihnen wie gewohnt an der Eingangstüre übergeben.
Zu beachten ist Folgendes:
Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten des Kindergartens die Hände und achten darauf, dass sich Ihr Kind vor Betreten des Gruppenraumes die Hände wäscht.
Das Gruppenzimmer darf nur von den Kindern betreten werden.
Kommunikation unter den Eltern sollte im Außenbereich stattfinden.

Vorgehen bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung eines Kindes 

Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung besteht in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind.

In diesen Fällen sollte das Kind den Kindergarten erst wieder betreten, wenn sich sein Allgemeinzustand gebessert hat und es bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und gelegentlich Husten ohne Fieber) mindestens 24 Stunden symptomfrei war. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.
Bei leichten Symptomen bitten wir Sie, in Absprache mit dem Kindergarten, das weitere Vorgehen zu besprechen.
In jedem Fall bitten wir Sie darum uns zu benachrichtigen, wenn Ihr Kind erkrankt.

Infizierte Kinder
Auch weiterhin dürfen infizierte Kinder die Kita nicht besuchen.

Erhalten Kinder ein positives Testergebnis in einem selbst durchgeführten Test auf SARS-CoV-2 (Selbsttest), sollte dieses durch einen PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test überprüft werden.
Bestätigt sich das positive Ergebnis, darf das Kind den Kindergarten für mindestens 5 Tage nicht besuchen, bzw. bei Symptomen erst 24 Stunden nach deren Abklingen. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses (auch Selbsttest) wäre bei Wiedereintrittt in die Einrichtung wünschenswert.

Infizierte Kontaktpersonen

Erkranken Eltern oder andere Kontaktpersonen, die mit dem Kind in einem Haushalt leben an SARS-CoV-2,  darf das Kind ab Testergebnis den Kindergarten für 5 Tage nicht besuchen. Ein negatives Testergebnis bei Eintritt in die Einrichtung wäre wünschenswert.